15.12.2020 | Rechtsanwalt Jörg Brinkmann
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte Betroffener bei Geschwindigkeitsverstößen
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und klargestellt, dass Betroffene, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu Rechenschaft gezogen werden sollen, Anspruch auf Übermittlung der sogenannten Rohmessdaten haben können.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn Anhaltspunkte vorgebracht werden, nach denen die Messung fehlerhaft sein könnte. Die abweichende Praxis verletze die Betroffenen in ihrem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, so das Gericht.
Rohmessdaten können hilfreich sein, um einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung auf die Spur zu kommen.
(Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2020 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-105.html)