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Rechtsanwalt für Strafrecht in Hückelhoven, Erkelenz und Linnich

Zu den strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern von Herrn Brinkmann zählen beispielsweise Fälle aus den Bereichen:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Rechtsmittelverteidigung
  • Sexualstrafrecht
  • Straftaten des Strafgesetzbuches
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Sowie viele weitere Auseinandersetzungen, wie sie im Bereich des Strafrechts vorkommen