RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT IN HÜCKELHOVEN, ERKELENZ UND LINNICH
Zu den strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern von Herrn Brinkmann zählen beispielsweise Fälle aus den Bereichen:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Rechtsmittelverteidigung
- Sexualstrafrecht
- Straftaten des Strafgesetzbuches
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Sowie viele weitere Auseinandersetzungen, wie sie im Bereich des Strafrechts vorkommen